GTA 5 | Gesetzbuch - Gemeindegesetz

  • Department of Justice San Andreas

    Official Document, 29.05.2021

    Gesetzbuch des Staates San Andreas

    Gemeindegesetz (GG)

    §1 Amt des Bürgermeisters

    1. Das Amt des Bürgermeisters des Staates San Andreas kann nur durch eine privat, rechtliche Person, welche das 18.te Lebensjahr vollendet hat und durch eine freie, geheime und direkte Wahl durch die Bürger des Staates San Andreas gewählt werden.
    2. Alle Bürger, welche die Volljährigkeit erreicht haben, dürfen aktiv sich an der Wahl beteiligen.

    §2 Räumlichkeiten des Bürgermeister

    Dem amtierenden Bürgermeister steht während seiner Amtszeit das Bürgermeisterbüro des Staates Los Santos zur verfügung.

    §3 Rechte als Bürgermeister des Staates Los Santos

    1. Als Bürgermeister des Staates Los Santos obliegt es diesem, sein Programm gemäß Kandidierungsphase umzusetzen.
    2. Der Bürgermeister ist berechtigt, die Mehrwertsteuer des Staates anzupassen. Diese wird durch die Einrichtungen und öffentlichen, legalen Geschäfte direkt abgerechnet und der Staatsbank zugeführt.
    3. Das Amt des Bürgermeisters ist berechtigt zusammen mit dem Forschungsinstitut des Staates Los Santos, die Prozesse zu verbessern, beziehungsweise Sozialeinrichtungen des Landes finanziell zu unterstützen, um positive Effekte für die Bürger des Staates Los Santos zu erzielen.
    4. Die finanziellen Mittel für die veranschlagten Forschungen darf der Bürgermeister aus der Staatskasse entnehmen. Dies obliegt gemäß § 7 Abs. 2

    §4 Pflichten als Bürgermeister des Staates Los Santos

    1. Der Bürgermeister obliegt einer Dokumentationspflicht, Meldepflicht und Sorgfaltspflicht.
    2. Die Dokumentationspflicht und Meldepflicht beinhaltet, dass der Bürgermeister gemäß § 9 BürgVO sich dem Department of Justice Los Santos zu offenbaren, für welche Forschungen das Amt des Bürgermeisters welche finanziellen Mittel aus der Staatskasse entnommen hat. Sollte der Bürgermeister sich dieser Maßnahme entziehen, so ist der Bürgermeister gemäß § 13 StGB strafrechtlich zu verfolgen.
    3. Der Bürgermeister ist jedem Bürger, welcher eine öffentliche Anfrage stellt, verpflichtet diese wahrheitsgemäß zu beantworten.
    4. Sollte er diesem nicht nachkommen oder wissentlich falsche Angaben machen, so ist er gemäß §32 StGB strafrechtlich zu verfolgen.
    5. Der aktuell gewählte Bürgermeister ist verpflichtet, sein Amt federführend auch nach § 11 auszuüben.
    6. Sollte ein Amtsenthebungsverfahren positiv ausgeführt worden, so wird der abgesetzte Amtsinhaber den neu ernannten Bürgermeister oder das Gremium in den erforderlichen Belangen unterstützen und Weisungen dieser umsetzen.
    7. Der Bürgermeister muss sich aufgrund seiner Vorbildfunktion an geltende Gesetze halten. Sollte er dennoch während seiner Amtszeit Straffällig werden, so ist seitens des Departments of Justice ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten.

    §5 Sicherheit / Schutz des Bürgermeisters

    1. Dem Bürgermeister ist es nach Bedarf gestattet, zum Schutz seiner Person und zur Sicherstellung seiner Arbeit Mitarbeiter des Los Santos Police Departments und/oder des National Institute of Correction anzufordern. Dies erfolgt über den ranghöchsten Mitarbeiter der jeweiligen staatlichen Einrichtung und muss durch die Leitung des Los Santos Police Department und dem Department of Justice abgesegnet werden.

    §6 Kontrollfunktion seitens Department of Justice

    1. Das Amt des Bürgermeisters unterliegt der Kontrolle des Department of Justice.
    2. Dem Leiter des Department of Justice obliegt die Aufgabe, den Bürgermeister des Staates Los Santos einzuberufen, um die Rechtmäßigkeit der Arbeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu rügen.

    §7 Begnadigungsparagraph

    1. Am Ende der Amtszeit obliegt dem Bürgermeister des Staates San Andreas die Möglichkeit, einem Richter des Department of Justice einen Antrag auf Begnadigung drei straffällig gewordener Bürger des Staates San Andreas zu überreichen.
    2. Den begnadigten Bürgern müssen offene Fälle beim Department of Justice und/oder dem Los Santos Police Department vorliegen.
    3. Unter den offenen Fällen dürfen keine Straftatbestände gemäß §8 StGB (Mord), §5 StGB (Geiselnahme) und §12 StGB (Raub) vorliegen.
    4. Dem Bürgermeister obliegt es nicht, sich selber odere andere Amtsträger zu begnadigen.
    5. Der Antrag des Bürgermeisters muss schriftlich erfolgen, in welchem Umfang die Begnadigung erfolgt und welche Gründe zur Begnadigung des Bürgers vorliegen.
    6. Der Antrag muss innerhalb der Amtszeit des Bürgermeisters entschieden werden.
    7. Die Prüfung erfolgt durch mindestens einen Obersten Richter des Department of Justice und zwei leitenden Amtsträgern des Los Santos Police Departments, im weiteren Zusammenhang als Gremium bezeichnet.
    8. Zur Vervollständigung der Prüfung muss der ermittelnde Staatsanwalt und der mit dem Straftatbestand involvierte Angestellte des Los Santos Police Department kontaktiert und gehört werden.
    9. Dem Bürgermeister ist es gestattet, an der Prüfung als Befürworter teilzunehmen.
    10. Gestattet das Gremium den Antrag, so ist die begnadigte Person unverzüglich zu informieren. Die Akten des Sachverhalts im Department of Justice und Los Santos Police Department zu schließen mit Vermerk auf den Antrag gemäß § 12 Abs. 1.
    11. Eine erneute Begnadigung des Bürgermeisters der selben Person ist erst nach Vervollständigung zwei weiterer Amtszeiten des Bürgermeisters des Staates San Andreas möglich.

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