GTA 5 | Gesetzbuch - Personenbeförderungsgesetz

  • Department of Justice San Andreas

    Official Document, 29.05.2021

    Gesetzbuch des Staates San Andreas

    Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

    §1 Grundsatz

    1. Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, welche motorisiert sind.
    2. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar auf die persönlichen Vermögensvorteile des Beförderers zielen.
    3. Als Beförderer ist der Auftragnehmer zu betrachten, welcher eine Person oder Gruppe von Platz A zu Platz B befördert.
    4. Als Grundlage des Beförderer für den Personenbeförderungsschein wird mindestens der Besitz der Führerschein Klasse B festgeschrieben, um an dem Genehmigungsprozess teilnehmen zu können.
    5. Kraftfahrzeuge, welche zur Beförderung genutzt werden, müssen offensichtlich gekennzeichnet sein und über eine gültige Anmeldung bei der KFZ - Zulassungsstelle verfügen.
    6. Ausgenommen von der Regelung sind Transporte, welche durch das Los Santos Fire Department oder ACLS durchgeführt werden.
    7. Transportfahrten des Los Santos Police Department benötigen keinen Personenbeförderungsschein, da diese keinen Vorteil auf die persönlichen Vermögensvorteil des Beförderers zielen.

    §2 Genehmigungspflicht

    1. Wer im Sinne des § 1 PBefG Personen befördert, muss im Besitz einer Genehmigung sein. Eine Genehmigung wird vom Department of Justice ausgestellt.
    2. Zur Genehmigung ist der Antragsteller verpflichtet, eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung vom ACLS zu erhalten, ein Gutachten über die körperliche Verfassung seitens des Los Santos Fire Departments vorzulegen und ein Auszug aus den polizeilichen Akten des Los Santos Police Departments vorzulegen.
    3. Sollten keine Einwände oder aktuelle Straftatbestände vorliegen, ist dem Antragsteller eine Genehmigung zu gewähren.
    4. Bei Verweigerung der Genehmigung darf der Antragsteller innerhalb von 2 Wochen einen erneuten Antrag auf Genehmigung des Personenbeförderungsscheines stellen.
    5. Gebühren für die Genehmigung werden nicht erhoben.

    §3 Pflichten

    1. Im Grunde zielt dieses Gesetz auf die Beförderung einzelner Personen oder ein Zusammenschluss mehrerer Personen.
    2. Fahrzeuge, welche zur Personenbeförderung benutzt werden, müssen in regelmäßigen Abständen zur Inspektion und/oder Wartung beim ACLS. Dies ist bei Kontrollen des Los Santos Police Department auf Wunsch offen zu legen.
    3. In den Fahrzeugen sollte eine Grundausstattung an medizinischer Erstversorgung vorhanden sein, um im Ernstfall dieses verwenden zu können.
    4. Nachweislich muss eine Bescheinigung zur Absolvierung eines “Ersten-Hilfe”-Kurses vom Los Santos Fire Department bei Kontrollen des Los Santos Police Department vorgelegt werden.
    5. Bei Entzug der Fahrerlaubnis ist der Personenbeförderungsschein unverzüglich beim Department of Justice zu hinterlegen bis zur Klärung des weiteren Vorgehens. Eine Beförderung von Personen gemäß des PBefG ist untersagt.

    §4 Rechte

    1. Für die Nutzung der Personenbeförderungen kann vom Fahrer ein ortsübliches Fahrentgelt erhoben werden.
    2. In Zusammenarbeit mit den Arbeitgeber kann dem Besitzer eines Beförderungsscheins ein mittlerer Waffenschein nach den Vorgaben des Department of Justice ausgehändigt werden.
    3. Den Fahrzeugen ist es gestattet, in gesondert, gekennzeichneten Bereichen in Los Santos zu halten und/oder parken.

    §5 Besonderheiten

    1. Fahrten, in den Zeiträumen zwischen 22:00 und 6:00 Uhr werden als Nachtfahrten deklariert und können einen bis zu 25 prozentigen Aufschlag beinhalten.
    2. Transportfahrten, in denen Waren und Materialien mittransportiert werden, können einen prozentualen Aufschlag von 25 Prozent beinhalten.
    3. Für öffentliche Veranstaltungen kann eine vertragliche Vereinbarung abseits der sonst tariflichen Gebundenheit erschaffen werden. Diese Fahrten sind gesondert zu deklarieren, dem Beförderer ist es untersagt im vertraglichen Veranstaltungszeitraum am normalen Betrieb der Personenbeförderung teilzunehmen.


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