GTA 5 | Gesetzbuch - Bußgeldkatalog

  • Department of Justice San Andreas

    Official Document, 29.05.2021

    Bußgeldkatalog des Staates San Andreas

    Straßenverkehrsordnung
    § 1 StVOFühren eines KFZ Klasse A ohne entsprechende Lizenz
    $ 300-NeinDas Führen eines KFZ Klasse A setzt den Besitz einer entsprechenden Lizenz voraus.
    § 1 StVOFühren eines KFZ Klasse B ohne entsprechende Lizenz$ 500-NeinDas Führen eines KFZ Klasse B setzt den Besitz einer entsprechenden Lizenz voraus.
    § 1 StVOFühren eines KFZ Klasse C/CE ohne entsprechende Lizenz$ 1.250-NeinDas Führen eines KFZ Klasse C/CE setzt den Besitz einer entsprechenden Lizenz voraus.
    § 1 StVOFühren eines Wasserfahrzeuges ohne entsprechende Lizenz$ 500-NeinDas Führen eines Wasserfahrzeuges setzt den Besitz einer entsprechenden Lizenz voraus.
    § 1 StVOFühren eines Fahrzeuges ohne Zulassung$ 500-NeinDas führen eines KFZ, welches nicht durch Muskelkraft angetrieben wird, ohne gültige Zulassung.
    § 3 Abs. 2 StVO0,8 Promille)"}">Fahren trotz Fahruntauglichkeit (>0,8 Promille)$ 1.000-NeinEine Person gilt dann als fahruntauglich, wenn sie nicht mehr im Besitz ihrer vollen geistigen und körperlichen Fähigkeiten ist.
    § 3 Abs. 3 StVO2,0 Promille)"}">Fahren trotz Fahruntauglichkeit (>2,0 Promille)$ 2.50030 HEJaEine Person gilt dann als fahruntauglich, wenn sie nicht mehr im Besitz ihrer vollen geistigen und körperlichen Fähigkeiten ist. Hier kommt der Führerscheinentzug hinzu.
    § 3 Abs. 4 StVOFahren trotz Fahruntauglichkeit (unter Drogeneinfluss)$ 1.00030 HEJaEine Person gilt dann als fahruntauglich, wenn sie nicht mehr im Besitz ihrer vollen geistigen und körperlichen Fähigkeiten ist.
    § 4 Abs. 1 StVOFehlverhalten im Straßenverkehr$ 500-NeinDie Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird.
    § 4 Abs. 2 StVORettungsfahrzeuge blockieren$ 1.00030 HEJaDas blockieren von Rettungsfahrzeugen bzw. das nicht beachten von Sondersignalen
    § 4 Abs. 3 StVOFahren ohne Licht$ 75-NeinDas führen eines KFZ ohne eingeschaltete Scheinwerfer, obwohl die Tageslichtsensoren es zulassen.
    § 4 Abs. 4 StVOFalsch Parken$ 150-NeinDas nicht ordnungsgemäße Abstellen eines KFZ.
    § 4 Abs. 7 StVOMissachtung des Überholverbots für Lastkraftwagen$ 500-NeinAußerhalb von Ortschaften und auf Highways/Freeways gilt ein Überholverbot für Lastkraftwagen
    § 5 StVOFahren auf der falschen Fahrbahnseite$ 500-NeinFahren auf der Fahrspur des Gegenverkehrs
    § 5 StVOFahren Abseits befestigter Straßen250$-NeinDas Fahren abseits der im öffentlichen Navigationssystem eingetragenen Straßen und Feldwege ist nicht gestattet und wird als Ordnungswidrigkeit angesehen.
    § 6 StVOMissachtung von Verkehrszeichen100$ - NeinDas Missachten von Verkehrszeichen.
    § 8 Abs. 1 StVO0 - 15 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung100$-Nein0 - 15 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung
    § 8 Abs. 1 StVO15 - 25 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung250$-Nein15 - 25 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung
    § 8 Abs. 1 StVO25 - 50 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung500$-Nein25 - 50 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung
    § 8 Abs. 1 StVO50 - 100 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung1.000$30 HEJa50 - 100 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung
    § 8 Abs. 1 StVOab 100 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung2.500$30 HEJaab 100 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung
    § 8 Abs. 2 StVOUnzulässiges Befahren von Highways/Freeways250$-NeinWer mit einem Kraftfahrzeug den Highway/Freeway befährt, ohne dass dieses die Mindesthöchstgeschwindigkeit einhalten kann.
    §10 StVOHaltereigenschaft0$-NeinWenn Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aufgrund der Haltereigenschaft vorgeworfen werden
    §11 Abs. 2 StVOEntwenden von beschlagnahmten/sichergestellten Fahrzeugen1.000$-NeinDas Entwenden von beschlagnahmten und/oder sichergestellten Fahrzeugen von für die Beschlagnahme und/oder Sicherstellung vorgesehenen Orten ist strafbar.
    §13 StVONutzung von Grünflächen500$ -NeinSiehe Gesetz
    Luftverkehrsordnung
    § 1 LuftVOFühren eines Luftfahrzeuges ohne entsprechende Lizenz$ 2.500$60 HEJaFühren eines Luftfahrzeuges ohne entsprechende Lizenz
    § 3 Abs. 2 LuftVOMindestflughöhe unterschritten$ 1.500$-Neinunter 500 m
    § 3 Abs. 3 LuftVOMissachtung der Flugverbotszone$ 3.000$30 HEJaÜber dem Stadtgebiet Los Santos, dem Staatsgefängnis und der Militärbasis herrscht eine Flugverbotszone. Landen /Fliegen durch die Flugverbotszone
    § 3 Abs. 5 LuftVOLanden abseits von Landebahnen$ 1.500$-NeinDas Landen abseits von offiziellen Landebahnen.
    § 3 Abs. 9 LuftVOFliegen trotz Fluguntauglichkeit$ 1.000$120 HENeinDas Fliegen trotz Fluguntauglichkeit ist verboten.
    § 3 Abs.13 LuftVOFallschirmspringen in Flugverbotszonen$ 250$-NeinFallschirmspringen in Flugverbotszonen
    Betäubungsmittelgesetz
    § 2 Abs. 1 BtMGBesitz von Betäubungsmitteln (Person, PKW und Wasserfahrzeug)$ 50$20 HENeinDas Mitführen von Betäubungsmitteln am Körper, im PKW oder im Wasserfahrzeug. Berechnung pro Einheit.
    § 3 BtMG Handel mit Betäubungsmitteln $ 2.000$ 50 HE Ja Das Übereignen von Betäubungsmitteln.
    § 4 BtMGHerstellung von Betäubungsmittel$ 3.000$30 HEJaDie Herstellung von Betäubungsmitteln.
    Waffengesetz
    § 2 WaffGBesitz von legaler Waffe ohne Lizenz500$30 HENeinLegale Waffen sind ausschließlich diese, welche durch den Erwerb eines entsprechenden Waffenscheins legal sind.
    § 3 Abs 1 WaffGBesitz von illegalen Waffenzubehör (Schalldämpfer)250$-NeinDer Besitz von Schalldämpfern, ist verboten.
    § 3 Abs. 1 WaffGBesitz von illegalen Waffen (Kal.50 Pistole)1500$30 HENeinBesitz einer Kal. 50 Pistole oder sämtliche anderen Pistolen, die laut Gesetz als illegal einzustufen sind.
    § 3 Abs. 1 WaffGBesitz von illegalen Waffen (Stichwaffen)500$10 HENeinStichwaffen mit einer Klingenlänge von mehr als 10 cm (z.B. Machete)
    § 3 Abs. 1 WaffGBesitz von illegalen Waffen (Langwaffe)2000$60 HEJaLangwaffe
    § 3 Abs. 1 WaffGBesitz von illegalen Waffenzubehör (Trommelmagazin)250$-NeinDer Besitz von Trommelmagazinen, zu im Gesetz definierten illegalen Waffen ist verboten.
    § 3 Abs. 2 WaffGBesitz von illegalen Waffenzubehör (Munition Handfeuerwaffe)1$-NeinDer Besitz von Munition für im Gesetz definierten illegalen Waffen sowie von Munition für legale Waffen, die die Maximalmenge überschreiten, ist verboten. Berechnung pro (zu viel mitgeführter) Patrone.
    § 3 Abs. 2 WaffGBesitz von illegalen Waffenzubehör (Munition Langwaffe)2$-NeinDer Besitz von Munition für im Gesetz definierten Langwaffen ist verboten. Berechnung pro (zu viel mitgeführter) Patrone.
    § 6 WaffGBesitz von Dienstwaffen außerhalb des Dienstes500$-NeinDas tragen von Dienstwaffen ist ausschließlich während des Dienstes gestattet.
    § 7 Abs. 1 WaffGWaffenhandel500$180 HEJaDer Handel mit Waffen jeglicher Art wird bestraft.
    Sprengstoffgesetz
    § 2 Abs. 1 SprengGBesitz von jeglichen Sprengstoffarten5.500$120 HEJaBesitz von Sprengstoffgütern bei nicht lizenzierter Personen.
    § 2 Abs. 2 SprengGHandel mit Sprengstoffgütern8.000$180 HEJaHandel mit Sprengstoffgütern durch nicht lizenzierte Personen.
    §3 SprengGNutzung von Sprengstoffen7.000$150 HEJaDas vorsätzliche Herbeiführen von einer Detonation oder Implosion mit nach §1 Abs. 1 SprengG definierten Gegenstände oder Substanzen ohne Lizenz
    Strafgesetzbuch
    § 1 Abs. 1 StGBBeleidigung500$-NeinBeleidigung
    § 1 Abs. 2 StGBBeleidigung mittels Tätlichkeit4.000$30 HENeinWenn eine Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird
    § 1 Abs. 3 StGBBeamtenbeleidigung1.750$-NeinWer einen Beamten aufgrung seines Dienstes beleidigt.
    § 2 Abs. 1 StGBBelästigung / Nachstellung500$-NeinBelästigung / Nachstellung
    § 2 Abs. 2 StGBBelästigung / Nachstellung (mit Gefahr für das Opfer)1.000$40 HEJaBelästigung / Nachstellung, wenn die Person das Opfer, oder eine dem Opfer nahe stehende Person in Gefahr bringt.
    § 3 Abs. 1 StGBUnterlassene Hilfeleistung2.000$-NeinDie unterlassene Hilfeleistung bei Unglücksfällen.
    § 3 Abs. 2 StGBUnterlassene Hilfeleistung (Behinderung)3.250$30 HENeinDas behindern von Hilfeleistungen.
    § 4 Abs. 1 StGBFreiheitsberaubung / Entführung2.500$60 HEJaDie Freiheitsberaubung, ohne Folgen für das Opfer oder dem nahe stehende Personen.
    § 4 Abs. 2 StGBFreiheitsberaubung / Entführung (mit Gefahr für das Opfer)4.000$90 HEJaFreiheitsberaubung / Entführung, mit Gesundheitsschädigung des Opfers.
    § 4 Abs. 3 StGBFreiheitsberaubung / Entführung (mit Todesfolge)5.000$120 HEJaFreiheitsberaubung / Entführung mit Todesfolge.
    § 4 Abs. 4 StGBversuchte Freiheitsberaubung / Entführung1.500$30 HEJaDer Versuch ist strafbar.
    § 5 Abs. 1 StGBGeiselnahme4.000$60 HEJaDie Freiheitsberaubung / Entführung mit Forderung seitens des Täters.
    § 5 Abs. 2 StGBGeiselnahme mit Todesfolge5.000$120 HEJaWenn die Geisel stirbt.
    § 5 Abs. 3 StGBVersuchte Geiselnahme2.250$30 HENeinDer Versuch ist strafbar.
    § 6 Abs. 1 StGBKörperverletzung1.000$-NeinDie körperliche Schädigung eines Opfers durch einen Täter.
    § 6 Abs. 2 StGBKörperverletzung in besonders schweren Fall4.000$45 HE.JaWer eine andere Person im besonders schweren Fall körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt
    § 6 Abs. 3 StGBFahrlässige Körperverletzung2.000$-NeinFahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
    § 6 Abs. 4 StGBVersuchte Körperverletzung500$-NeinVersuchte Körperverletzung
    § 7 Abs. 1 StGBFahrlässige Tötung4.000$90 HEJaVon einer fahrlässigen Tötung wird gesprochen, wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht.
    § 8 Abs. 1 StGBMord10.000$180 HEJaDefinition nach §8 Abs. 2 StGB
    § 8 Abs. 3 StGBVersuchter Mord5.000$60 HEJaVersuchter Mord
    § 9 Abs. 1 StGBTotschlag5.000$120 HEJaWer einen Menschen tötet ohne Mörder zu sein.
    § 9 Abs. 2 StGBTotschlag (schwerer Fall)7.500$140 HEJaSiehe §9 Abs.1. Richter urteilt über Härte der Straftat.
    § 9 Abs. 3 StGBVersuchter Totschlag3.000$30 HEJas. Gesetz
    §10 Abs. 1 StGBDiebstahl500$-NeinDie Aneignung fremden Eigentums, ohne Einwilligung des Eigentümers.
    §10 Abs. 2 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (ATM/Auto)2.500$30 HENeinATM Überfall Autodiebstahl
    §10 Abs. 3 StGBVersuchter Diebstahl (ATM/Auto)1.500$15 HENeinIn Bezug auf §10 Abs. 2 StGB
    §11 Abs. 1 StGBUnterschlagung500$20 HENeinRechtswidrige Aneignung einer fremden beweglichen Sache
    §11 Abs. 2 StGBUnterschlagung Gewerbe1.000$30 HEJaWer als Gewerbetreibender des Staates San Andreas gegen die zu entrichtenden Gebühren gemäß § 3 Gebührenverordnung verstößt.
    §12 Abs. 1 StGBRaub2.500$60 HEJaDas Entwenden fremden Eigentums unter Androhung von Gewalt.
    §12 Abs. 2 StGBVersuchter Raub1.000$30 HEJaVersuchter Raub
    §13 Abs. 1 StGBBetrug3.000$20 HEJaDer Betrug beschreibt eine Vermögensschädigung, welche durch willentliches Hervorrufen eines Irrtums, durch die Unterdrückung wahrer Tatsachen oder durch Verbreitung falscher Tatsachen stattfindet.
    §13 Abs. 2 StGBBetrug am Gewerbetreibenden4.000$60 HEJaWer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines Gewerbes dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt.
    §13 Abs. 3 StGBBetrug unter 2 Gewerben5.000$80 HEJaWer in der Absicht, sich als Gewerbe einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines Gewerbes dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt.
    §14 StGBNötigung1.500$-NeinWer einen Menschen rechtswidrig ( ohne Rechtfertigungsgrund) mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 3.500 $ bestraft.
    §15 Abs. 2 StGBVorteilsgewährung (Amtsträger)5.000$60 HEJaGilt für Amtsträger.
    §15 Abs. 3 StGBBestechung2.500$20 HEJaGilt für Amtsträger.
    §16 Abs. 1 StGBVorteilsannahme (durch Amtsträger)2.000$20 HEJaDefinition im Gesetz.
    §16 Abs. 2 StGBBestechlichkeit5.000$30 HEJaDefinition im Gesetz.
    §17 Abs. 1 StGBGebrauch einer unechten/verfälschten Urkunde2.000$15 HEJaBenutzen einer unechten oder verfälschten Urkunde
    §17 Abs. 1 StGBUrkundenfälschung2.000$-JaFälschung von Urkunden wird bestraft.
    §17 Abs. 2 StGBUrkundenfälschung (besonders schwerer Fall )4.000$50 HEJaGebrauch hat zu großem Vermögensverlust geführt oder die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet.
    §18 StGBUnterdrückung und Vernichtung von Urkunden3.500$40 HEJaVernichtung, Beschädigung oder Unterdrückung von Urkunden oder technischen Aufzeichnungen zum Nachteil des Besitzers oder Teilbesitzers der Urkunde oder technischen Aufzeichnung
    §19 StGBFälschung und Gebrauch beweiserheblicher Daten3.500$20 HEJaVeränderung beweiserheblicher Daten im Rechtsverkehr, sodass die Wahrnehmung der beweiserheblichen Daten verfälscht wird.
    §20 Abs. 1 StGBBesitz von illegalen Gegenständen1.500$-NeinDer Besitz von Gegenständen und Gütern, welche nicht im staatlich anerkannten Handel erhältlich sind.
    §20 Abs. 2 StGBHandel mit illegalen Gegenständen2.500$15 HEJaDer Handel mit Gegenständen und Gütern, welche nicht im staatlich anerkannten Handel erhältlich sind.
    §21 Abs. 1 StGBBankraub (im einfachem Fall)4.000$80 HEJaDiebstahl des Geldes welches sich in Tresoren innerhalb einer Bank befindet (auch ATM)
    §21 Abs. 2 StGBschwerer Bankraub6.000$120 HEJaDiebstahl des Geldes welches sich in Tresoren innerhalb einer Bank befindet mit zusätzlicher Bedrohung von Personen
    §22 Abs. 1 StGBTerrorismus10.000$180 HEJaAngriffe auf die staatliche Ordnung auf gewaltsamer oder nicht gewaltsamer (beispielsweise Hacking) Basis
    §23 Abs. 1 StGBHausfriedensbruch1.000$-NeinWer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    §24 Abs. 1 StGBBeschaffung von nicht öffentlichen Dokumenten2.500$30 HEJaWer sich Zugang zu, nicht für die Öffentlichkeit vorgesehenen Akten oder ähnliches, verschafft wird mit einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten und Geldstrafe bis zu 15.000$ bestraft.
    §24 Abs. 2 StGBHandel mit nicht öffentlichen Dokumenten3.000$60 HEJaWer mit den, in §26 Abs. 1 StGB genannten Informationen Handel betreibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 30 Monaten und einer Geldstrafe von 20.000$ bestraft.
    §25 StGBMissbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen1.500$30 HEJaWer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt, die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 25 Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
    §26 Abs. 1 StGBUnfallflucht1.000$-NeinSiehe Gesetz.
    §27 Abs. 1 StGBGefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr2.000$30 HEJaSiehe Gesetz.
    §28 StGBSachbeschädigung500$-NeinSiehe Gesetz.
    §29 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte2.000$30 HENeinSiehe Gesetz.
    §30 StGBEntzug polizeilicher Maßnahmen1.000$15 HENeinSiehe Gesetz.
    §31 StGBStrafvereitelung2.500$15 HEJaDefinition siehe Gesetzbuch
    §32 Abs. 1 StGBMeineid1.500$15 HEJaDefinition siehe Gesetzbuch
    §32 Abs. 2 StGBMeineid Bürgermeister2.500$15HEJaBei nachweislicher Falschbeantwortung einer Anfrage gemäß § 6 Abs. 5 BürgVO, wird der Amtsinhaber bestraft
    §33 StGBBedrohung1.500$-NeinBedrohung einer Person mit einem empflindlichen Übel
    §34 Abs. 1 StGBÖffentlicher Waffengebrauch (Tragen)500$-NeinAbs. 1 erfasst das Tragen von Waffen. (sichtbar)
    §34 Abs. 2 StGBÖffentlicher Waffengebrauch (Abfeuern)1.000$15 HEJaAbs. 2 erfasst das Abfeuern von Schusswaffen.
    §36 Abs. 1 StGBUnterstellung/Verleumdung1.500$10 HENeinWer einem Zivilisten oder einem Amtsträger eine getätigte oder noch tätigende, gesetzeswidrige Handlung unterstellt oder nachsagt.
    §36 Abs. 2 StGBUnterstellung (zur Milderung des Strafmaßes)3.000$15 HEJaSiehe Gesetz
    §37 Abs. 1 StGBBesitz von staatlichem Eigentum (Ungefährliche Güter)100$15 HEJaDer Besitz von staatlichem Eigentum. Bußgeld pro Stück berechnet.
    §37 Abs. 2 StGBBesitz von staatlichem Eigentum (Gefährliche Güter)1.000$15 HEJaDer Besitz von staatlichem Eigentum. Bußgeld pro Stück berechnet.
    §37 Abs. 2 StGBHandel mit staatlichem Eigentum2.500$45 HEJaDer Handel mit staatlichem Eigentum.
    §39 StGBVersuch0$-NeinBei den Straftaten handelt es sich nur um den Versuch (Strafe darf höchstens die Hälfte der ursprünglichen Maximalstrafe betragen)
    §40 StGBMittäterschaft0$-NeinStraftaten werden aufgrund der Mittäterschaft vorgeworfen
    §41 StGBWiederholungstäter0$-NeinDas wiederholte Auffallen durch gleiche Straftaten.
    §43 StGBErpressung1.000$20 HENeinEin Mensch wird rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt.
    §44 Abs. 1 StGBMissbrauch von Notrufen1.000$-NeinMissbrauch oder Vortäuschung von Notrufe oder Notzeichen
    §44 Abs. 2 StGBWiederholter Missbrauch von Notrufen2.000$30 HEJaWiederholter Missbrauch von Notrufen
    §45 StGBAmtspflichtverletzung2.000$-JaEine Amtspflichtverletzung liegt vor, wenn der Beamte eine ihm obliegende Pflicht, die sich aus seinem amtlichen Verhältnis zum Staat ergibt, verletzt gemäß §1 Abs. 5 ÖGB
    §46 StGBFürsorgepflicht2.500$30 HEJaJede Änderung seitens des Gewerbes muss dem Gewerbeamt angemeldet werden. Als Grundlage dient der schriftlich eingereichte Antrag. Sollte es dem Inhaber/den Inhabern nicht möglich sein, Änderungen zu melden, so ist nach schriftlicher Genehmigung durch das Gewerbeamt ein Prokurist zu ernennen, welche die Interessen des Gewerbe vertritt. Gemäß §4 GewG
    §47 Abs. 1 StGBVerleumdung1.000$20 HEJaWer in Absicht einem anderen eine nicht wahrheitsgemäße Tatsache behauptet oder verbreitet, welche als Ziel die Herabwürdigung oder Diskreditierung eines Dritten hat.
    §47 Abs. 2 StGBVerleumdung gegen Gewerbe2.000$30 HEJaWer in Absicht einem anderen eine nicht wahrheitsgemäße Tatsache behauptet oder verbreitet, welche als Ziel die Herabwürdigung oder Diskreditierung eines Gewerbes hat.
    §48 StGBAnstiftung0$-NeinWer einen anderen vorsätzlich zu einer Straftat verleitet. Ein Anstifter ist gleich dem Täter zu bestrafen.
    §49 Abs 1 StGBVortäuschen einer Straftat1.500$15 HEJaDas Vortäuschen einer Straftat
    §49 Abs. 2 StGBmehrfaches Vortäuschen einer Straftat3.000$45 HEJaWer eine Straftat nach §49 Abs. 1 StGB mehrfach Vortäuscht. (Hinweis: bei mehrfachen Wiederholungen siehe Strafen im Gesetzestext)
    §51 Abs. 1 StGBBesitz von menschlichen Körperteilen3.000$40 HEJaDer Besitz von menschlichen Körperteilen.
    §51 Abs. 2 StGBHandel mit menschlichen Körperteilen5.000$60 HEJaDer Handel von menschlichen Körperteilen.
    §52 Abs. 1 StGBErregung öffentlichen Ärgernisses2.000$50 HEJaAusführen von sexuellen Handlungen und dadurch die Erregung eines Ärgernisse.
    §53 Abs. 2 StGBVorteilsgewährung/ Bestechung von staatlichen Angestellten/ VP4.000$50 HEJaVP = Vertrauensperson Es wird einem staatlichen Angestellten/ Vertrauensperson ein Vorteil gewährt bzw. eine Bestechung angeboten
    §54 Abs. 1 StGBVorteilsnahme/ Bestechlichkeit von staatlichen Angestellten/ VP2.000$10 HEJaVP = Vertrauensperson Es wird durch einen staatlichen Angestellten/ Vertrauensperson ein Vorteil gewährt bzw. eine Bestechung zugelassen
    §54 Abs. 2 StGBVorteilsnahme/ Bestechlichkeit nach §54 Abs. 1 mit Pflichtverstoß3.500$20 HEJaEs wird durch einen staatlichen Angestellten/ Vertrauensperson ein Vorteil gewährt bzw. eine Bestechung zugelassen, womit er gegen seine Pflichten verstößt.
    Grund Gesetzbuch
    § 4 Abs. 3 GGAusweispflicht250$-NeinBürger sind stets dazu verpflichtet, Dokumente mit sich zu führen, welche eine Identifikation ermöglichen.
    § 5 GGVermummungsverbot500$-NeinDen Bürgern des Staates ist es verboten ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern. Hierunter fallen Sturmhauben, Schals, Tücher, Helme, Hockeymasken und ähnliches.
    Tierschutzgesetz
    § 1 Abs. 3 TierSchGQuälen von Tieren1650$40 HENeinDas Quälen von Tieren ist verboten. Berechnung: pro Tier und Verstoß nach §2 a-d TierSchG
    § 1 Abs. 4 TierSchGMassentierhaltung1.000$-NeinDer Besitz und/oder das Halten von mehr als 5 Tieren auf engem Raum ist verboten und wird als Massentierhaltung bewertet.







Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!