Department of Justice San Andreas
Official Document, 29.05.2021
Bußgeldkatalog des Staates San Andreas
Straßenverkehrsordnung | |||||
§ 1 StVO | Führen eines KFZ Klasse A ohne entsprechende Lizenz | $ 300 | - | Nein | Das Führen eines KFZ Klasse A setzt den Besitz einer entsprechenden Lizenz voraus. |
§ 1 StVO | Führen eines KFZ Klasse B ohne entsprechende Lizenz | $ 500 | - | Nein | Das Führen eines KFZ Klasse B setzt den Besitz einer entsprechenden Lizenz voraus. |
§ 1 StVO | Führen eines KFZ Klasse C/CE ohne entsprechende Lizenz | $ 1.250 | - | Nein | Das Führen eines KFZ Klasse C/CE setzt den Besitz einer entsprechenden Lizenz voraus. |
§ 1 StVO | Führen eines Wasserfahrzeuges ohne entsprechende Lizenz | $ 500 | - | Nein | Das Führen eines Wasserfahrzeuges setzt den Besitz einer entsprechenden Lizenz voraus. |
§ 1 StVO | Führen eines Fahrzeuges ohne Zulassung | $ 500 | - | Nein | Das führen eines KFZ, welches nicht durch Muskelkraft angetrieben wird, ohne gültige Zulassung. |
§ 3 Abs. 2 StVO | 0,8 Promille)"}">Fahren trotz Fahruntauglichkeit (>0,8 Promille) | $ 1.000 | - | Nein | Eine Person gilt dann als fahruntauglich, wenn sie nicht mehr im Besitz ihrer vollen geistigen und körperlichen Fähigkeiten ist. |
§ 3 Abs. 3 StVO | 2,0 Promille)"}">Fahren trotz Fahruntauglichkeit (>2,0 Promille) | $ 2.500 | 30 HE | Ja | Eine Person gilt dann als fahruntauglich, wenn sie nicht mehr im Besitz ihrer vollen geistigen und körperlichen Fähigkeiten ist. Hier kommt der Führerscheinentzug hinzu. |
§ 3 Abs. 4 StVO | Fahren trotz Fahruntauglichkeit (unter Drogeneinfluss) | $ 1.000 | 30 HE | Ja | Eine Person gilt dann als fahruntauglich, wenn sie nicht mehr im Besitz ihrer vollen geistigen und körperlichen Fähigkeiten ist. |
§ 4 Abs. 1 StVO | Fehlverhalten im Straßenverkehr | $ 500 | - | Nein | Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird. |
§ 4 Abs. 2 StVO | Rettungsfahrzeuge blockieren | $ 1.000 | 30 HE | Ja | Das blockieren von Rettungsfahrzeugen bzw. das nicht beachten von Sondersignalen |
§ 4 Abs. 3 StVO | Fahren ohne Licht | $ 75 | - | Nein | Das führen eines KFZ ohne eingeschaltete Scheinwerfer, obwohl die Tageslichtsensoren es zulassen. |
§ 4 Abs. 4 StVO | Falsch Parken | $ 150 | - | Nein | Das nicht ordnungsgemäße Abstellen eines KFZ. |
§ 4 Abs. 7 StVO | Missachtung des Überholverbots für Lastkraftwagen | $ 500 | - | Nein | Außerhalb von Ortschaften und auf Highways/Freeways gilt ein Überholverbot für Lastkraftwagen |
§ 5 StVO | Fahren auf der falschen Fahrbahnseite | $ 500 | - | Nein | Fahren auf der Fahrspur des Gegenverkehrs |
§ 5 StVO | Fahren Abseits befestigter Straßen | 250$ | - | Nein | Das Fahren abseits der im öffentlichen Navigationssystem eingetragenen Straßen und Feldwege ist nicht gestattet und wird als Ordnungswidrigkeit angesehen. |
§ 6 StVO | Missachtung von Verkehrszeichen | 100$ | - | Nein | Das Missachten von Verkehrszeichen. |
§ 8 Abs. 1 StVO | 0 - 15 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung | 100$ | - | Nein | 0 - 15 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung |
§ 8 Abs. 1 StVO | 15 - 25 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung | 250$ | - | Nein | 15 - 25 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung |
§ 8 Abs. 1 StVO | 25 - 50 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung | 500$ | - | Nein | 25 - 50 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung |
§ 8 Abs. 1 StVO | 50 - 100 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung | 1.000$ | 30 HE | Ja | 50 - 100 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung |
§ 8 Abs. 1 StVO | ab 100 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung | 2.500$ | 30 HE | Ja | ab 100 KM/H Geschwindigkeitsüberschreitung |
§ 8 Abs. 2 StVO | Unzulässiges Befahren von Highways/Freeways | 250$ | - | Nein | Wer mit einem Kraftfahrzeug den Highway/Freeway befährt, ohne dass dieses die Mindesthöchstgeschwindigkeit einhalten kann. |
§10 StVO | Haltereigenschaft | 0$ | - | Nein | Wenn Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aufgrund der Haltereigenschaft vorgeworfen werden |
§11 Abs. 2 StVO | Entwenden von beschlagnahmten/sichergestellten Fahrzeugen | 1.000$ | - | Nein | Das Entwenden von beschlagnahmten und/oder sichergestellten Fahrzeugen von für die Beschlagnahme und/oder Sicherstellung vorgesehenen Orten ist strafbar. |
§13 StVO | Nutzung von Grünflächen | 500$ | - | Nein | Siehe Gesetz |
Luftverkehrsordnung | |||||
§ 1 LuftVO | Führen eines Luftfahrzeuges ohne entsprechende Lizenz | $ 2.500$ | 60 HE | Ja | Führen eines Luftfahrzeuges ohne entsprechende Lizenz |
§ 3 Abs. 2 LuftVO | Mindestflughöhe unterschritten | $ 1.500$ | - | Nein | unter 500 m |
§ 3 Abs. 3 LuftVO | Missachtung der Flugverbotszone | $ 3.000$ | 30 HE | Ja | Über dem Stadtgebiet Los Santos, dem Staatsgefängnis und der Militärbasis herrscht eine Flugverbotszone. Landen /Fliegen durch die Flugverbotszone |
§ 3 Abs. 5 LuftVO | Landen abseits von Landebahnen | $ 1.500$ | - | Nein | Das Landen abseits von offiziellen Landebahnen. |
§ 3 Abs. 9 LuftVO | Fliegen trotz Fluguntauglichkeit | $ 1.000$ | 120 HE | Nein | Das Fliegen trotz Fluguntauglichkeit ist verboten. |
§ 3 Abs.13 LuftVO | Fallschirmspringen in Flugverbotszonen | $ 250$ | - | Nein | Fallschirmspringen in Flugverbotszonen |
Betäubungsmittelgesetz | |||||
§ 2 Abs. 1 BtMG | Besitz von Betäubungsmitteln (Person, PKW und Wasserfahrzeug) | $ 50$ | 20 HE | Nein | Das Mitführen von Betäubungsmitteln am Körper, im PKW oder im Wasserfahrzeug. Berechnung pro Einheit. |
§ 3 BtMG | Handel mit Betäubungsmitteln | $ 2.000$ | 50 HE | Ja | Das Übereignen von Betäubungsmitteln. |
§ 4 BtMG | Herstellung von Betäubungsmittel | $ 3.000$ | 30 HE | Ja | Die Herstellung von Betäubungsmitteln. |
Waffengesetz | |||||
§ 2 WaffG | Besitz von legaler Waffe ohne Lizenz | 500$ | 30 HE | Nein | Legale Waffen sind ausschließlich diese, welche durch den Erwerb eines entsprechenden Waffenscheins legal sind. |
§ 3 Abs 1 WaffG | Besitz von illegalen Waffenzubehör (Schalldämpfer) | 250$ | - | Nein | Der Besitz von Schalldämpfern, ist verboten. |
§ 3 Abs. 1 WaffG | Besitz von illegalen Waffen (Kal.50 Pistole) | 1500$ | 30 HE | Nein | Besitz einer Kal. 50 Pistole oder sämtliche anderen Pistolen, die laut Gesetz als illegal einzustufen sind. |
§ 3 Abs. 1 WaffG | Besitz von illegalen Waffen (Stichwaffen) | 500$ | 10 HE | Nein | Stichwaffen mit einer Klingenlänge von mehr als 10 cm (z.B. Machete) |
§ 3 Abs. 1 WaffG | Besitz von illegalen Waffen (Langwaffe) | 2000$ | 60 HE | Ja | Langwaffe |
§ 3 Abs. 1 WaffG | Besitz von illegalen Waffenzubehör (Trommelmagazin) | 250$ | - | Nein | Der Besitz von Trommelmagazinen, zu im Gesetz definierten illegalen Waffen ist verboten. |
§ 3 Abs. 2 WaffG | Besitz von illegalen Waffenzubehör (Munition Handfeuerwaffe) | 1$ | - | Nein | Der Besitz von Munition für im Gesetz definierten illegalen Waffen sowie von Munition für legale Waffen, die die Maximalmenge überschreiten, ist verboten. Berechnung pro (zu viel mitgeführter) Patrone. |
§ 3 Abs. 2 WaffG | Besitz von illegalen Waffenzubehör (Munition Langwaffe) | 2$ | - | Nein | Der Besitz von Munition für im Gesetz definierten Langwaffen ist verboten. Berechnung pro (zu viel mitgeführter) Patrone. |
§ 6 WaffG | Besitz von Dienstwaffen außerhalb des Dienstes | 500$ | - | Nein | Das tragen von Dienstwaffen ist ausschließlich während des Dienstes gestattet. |
§ 7 Abs. 1 WaffG | Waffenhandel | 500$ | 180 HE | Ja | Der Handel mit Waffen jeglicher Art wird bestraft. |
Sprengstoffgesetz | |||||
§ 2 Abs. 1 SprengG | Besitz von jeglichen Sprengstoffarten | 5.500$ | 120 HE | Ja | Besitz von Sprengstoffgütern bei nicht lizenzierter Personen. |
§ 2 Abs. 2 SprengG | Handel mit Sprengstoffgütern | 8.000$ | 180 HE | Ja | Handel mit Sprengstoffgütern durch nicht lizenzierte Personen. |
§3 SprengG | Nutzung von Sprengstoffen | 7.000$ | 150 HE | Ja | Das vorsätzliche Herbeiführen von einer Detonation oder Implosion mit nach §1 Abs. 1 SprengG definierten Gegenstände oder Substanzen ohne Lizenz |
Strafgesetzbuch | |||||
§ 1 Abs. 1 StGB | Beleidigung | 500$ | - | Nein | Beleidigung |
§ 1 Abs. 2 StGB | Beleidigung mittels Tätlichkeit | 4.000$ | 30 HE | Nein | Wenn eine Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird |
§ 1 Abs. 3 StGB | Beamtenbeleidigung | 1.750$ | - | Nein | Wer einen Beamten aufgrung seines Dienstes beleidigt. |
§ 2 Abs. 1 StGB | Belästigung / Nachstellung | 500$ | - | Nein | Belästigung / Nachstellung |
§ 2 Abs. 2 StGB | Belästigung / Nachstellung (mit Gefahr für das Opfer) | 1.000$ | 40 HE | Ja | Belästigung / Nachstellung, wenn die Person das Opfer, oder eine dem Opfer nahe stehende Person in Gefahr bringt. |
§ 3 Abs. 1 StGB | Unterlassene Hilfeleistung | 2.000$ | - | Nein | Die unterlassene Hilfeleistung bei Unglücksfällen. |
§ 3 Abs. 2 StGB | Unterlassene Hilfeleistung (Behinderung) | 3.250$ | 30 HE | Nein | Das behindern von Hilfeleistungen. |
§ 4 Abs. 1 StGB | Freiheitsberaubung / Entführung | 2.500$ | 60 HE | Ja | Die Freiheitsberaubung, ohne Folgen für das Opfer oder dem nahe stehende Personen. |
§ 4 Abs. 2 StGB | Freiheitsberaubung / Entführung (mit Gefahr für das Opfer) | 4.000$ | 90 HE | Ja | Freiheitsberaubung / Entführung, mit Gesundheitsschädigung des Opfers. |
§ 4 Abs. 3 StGB | Freiheitsberaubung / Entführung (mit Todesfolge) | 5.000$ | 120 HE | Ja | Freiheitsberaubung / Entführung mit Todesfolge. |
§ 4 Abs. 4 StGB | versuchte Freiheitsberaubung / Entführung | 1.500$ | 30 HE | Ja | Der Versuch ist strafbar. |
§ 5 Abs. 1 StGB | Geiselnahme | 4.000$ | 60 HE | Ja | Die Freiheitsberaubung / Entführung mit Forderung seitens des Täters. |
§ 5 Abs. 2 StGB | Geiselnahme mit Todesfolge | 5.000$ | 120 HE | Ja | Wenn die Geisel stirbt. |
§ 5 Abs. 3 StGB | Versuchte Geiselnahme | 2.250$ | 30 HE | Nein | Der Versuch ist strafbar. |
§ 6 Abs. 1 StGB | Körperverletzung | 1.000$ | - | Nein | Die körperliche Schädigung eines Opfers durch einen Täter. |
§ 6 Abs. 2 StGB | Körperverletzung in besonders schweren Fall | 4.000$ | 45 HE. | Ja | Wer eine andere Person im besonders schweren Fall körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt |
§ 6 Abs. 3 StGB | Fahrlässige Körperverletzung | 2.000$ | - | Nein | Fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. |
§ 6 Abs. 4 StGB | Versuchte Körperverletzung | 500$ | - | Nein | Versuchte Körperverletzung |
§ 7 Abs. 1 StGB | Fahrlässige Tötung | 4.000$ | 90 HE | Ja | Von einer fahrlässigen Tötung wird gesprochen, wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht. |
§ 8 Abs. 1 StGB | Mord | 10.000$ | 180 HE | Ja | Definition nach §8 Abs. 2 StGB |
§ 8 Abs. 3 StGB | Versuchter Mord | 5.000$ | 60 HE | Ja | Versuchter Mord |
§ 9 Abs. 1 StGB | Totschlag | 5.000$ | 120 HE | Ja | Wer einen Menschen tötet ohne Mörder zu sein. |
§ 9 Abs. 2 StGB | Totschlag (schwerer Fall) | 7.500$ | 140 HE | Ja | Siehe §9 Abs.1. Richter urteilt über Härte der Straftat. |
§ 9 Abs. 3 StGB | Versuchter Totschlag | 3.000$ | 30 HE | Ja | s. Gesetz |
§10 Abs. 1 StGB | Diebstahl | 500$ | - | Nein | Die Aneignung fremden Eigentums, ohne Einwilligung des Eigentümers. |
§10 Abs. 2 StGB | Besonders schwerer Fall des Diebstahls (ATM/Auto) | 2.500$ | 30 HE | Nein | ATM Überfall Autodiebstahl |
§10 Abs. 3 StGB | Versuchter Diebstahl (ATM/Auto) | 1.500$ | 15 HE | Nein | In Bezug auf §10 Abs. 2 StGB |
§11 Abs. 1 StGB | Unterschlagung | 500$ | 20 HE | Nein | Rechtswidrige Aneignung einer fremden beweglichen Sache |
§11 Abs. 2 StGB | Unterschlagung Gewerbe | 1.000$ | 30 HE | Ja | Wer als Gewerbetreibender des Staates San Andreas gegen die zu entrichtenden Gebühren gemäß § 3 Gebührenverordnung verstößt. |
§12 Abs. 1 StGB | Raub | 2.500$ | 60 HE | Ja | Das Entwenden fremden Eigentums unter Androhung von Gewalt. |
§12 Abs. 2 StGB | Versuchter Raub | 1.000$ | 30 HE | Ja | Versuchter Raub |
§13 Abs. 1 StGB | Betrug | 3.000$ | 20 HE | Ja | Der Betrug beschreibt eine Vermögensschädigung, welche durch willentliches Hervorrufen eines Irrtums, durch die Unterdrückung wahrer Tatsachen oder durch Verbreitung falscher Tatsachen stattfindet. |
§13 Abs. 2 StGB | Betrug am Gewerbetreibenden | 4.000$ | 60 HE | Ja | Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines Gewerbes dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt. |
§13 Abs. 3 StGB | Betrug unter 2 Gewerben | 5.000$ | 80 HE | Ja | Wer in der Absicht, sich als Gewerbe einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines Gewerbes dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt. |
§14 StGB | Nötigung | 1.500$ | - | Nein | Wer einen Menschen rechtswidrig ( ohne Rechtfertigungsgrund) mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 3.500 $ bestraft. |
§15 Abs. 2 StGB | Vorteilsgewährung (Amtsträger) | 5.000$ | 60 HE | Ja | Gilt für Amtsträger. |
§15 Abs. 3 StGB | Bestechung | 2.500$ | 20 HE | Ja | Gilt für Amtsträger. |
§16 Abs. 1 StGB | Vorteilsannahme (durch Amtsträger) | 2.000$ | 20 HE | Ja | Definition im Gesetz. |
§16 Abs. 2 StGB | Bestechlichkeit | 5.000$ | 30 HE | Ja | Definition im Gesetz. |
§17 Abs. 1 StGB | Gebrauch einer unechten/verfälschten Urkunde | 2.000$ | 15 HE | Ja | Benutzen einer unechten oder verfälschten Urkunde |
§17 Abs. 1 StGB | Urkundenfälschung | 2.000$ | - | Ja | Fälschung von Urkunden wird bestraft. |
§17 Abs. 2 StGB | Urkundenfälschung (besonders schwerer Fall ) | 4.000$ | 50 HE | Ja | Gebrauch hat zu großem Vermögensverlust geführt oder die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet. |
§18 StGB | Unterdrückung und Vernichtung von Urkunden | 3.500$ | 40 HE | Ja | Vernichtung, Beschädigung oder Unterdrückung von Urkunden oder technischen Aufzeichnungen zum Nachteil des Besitzers oder Teilbesitzers der Urkunde oder technischen Aufzeichnung |
§19 StGB | Fälschung und Gebrauch beweiserheblicher Daten | 3.500$ | 20 HE | Ja | Veränderung beweiserheblicher Daten im Rechtsverkehr, sodass die Wahrnehmung der beweiserheblichen Daten verfälscht wird. |
§20 Abs. 1 StGB | Besitz von illegalen Gegenständen | 1.500$ | - | Nein | Der Besitz von Gegenständen und Gütern, welche nicht im staatlich anerkannten Handel erhältlich sind. |
§20 Abs. 2 StGB | Handel mit illegalen Gegenständen | 2.500$ | 15 HE | Ja | Der Handel mit Gegenständen und Gütern, welche nicht im staatlich anerkannten Handel erhältlich sind. |
§21 Abs. 1 StGB | Bankraub (im einfachem Fall) | 4.000$ | 80 HE | Ja | Diebstahl des Geldes welches sich in Tresoren innerhalb einer Bank befindet (auch ATM) |
§21 Abs. 2 StGB | schwerer Bankraub | 6.000$ | 120 HE | Ja | Diebstahl des Geldes welches sich in Tresoren innerhalb einer Bank befindet mit zusätzlicher Bedrohung von Personen |
§22 Abs. 1 StGB | Terrorismus | 10.000$ | 180 HE | Ja | Angriffe auf die staatliche Ordnung auf gewaltsamer oder nicht gewaltsamer (beispielsweise Hacking) Basis |
§23 Abs. 1 StGB | Hausfriedensbruch | 1.000$ | - | Nein | Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. |
§24 Abs. 1 StGB | Beschaffung von nicht öffentlichen Dokumenten | 2.500$ | 30 HE | Ja | Wer sich Zugang zu, nicht für die Öffentlichkeit vorgesehenen Akten oder ähnliches, verschafft wird mit einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten und Geldstrafe bis zu 15.000$ bestraft. |
§24 Abs. 2 StGB | Handel mit nicht öffentlichen Dokumenten | 3.000$ | 60 HE | Ja | Wer mit den, in §26 Abs. 1 StGB genannten Informationen Handel betreibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 30 Monaten und einer Geldstrafe von 20.000$ bestraft. |
§25 StGB | Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen | 1.500$ | 30 HE | Ja | Wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt, die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 25 Monaten oder mit Geldstrafe bestraft. |
§26 Abs. 1 StGB | Unfallflucht | 1.000$ | - | Nein | Siehe Gesetz. |
§27 Abs. 1 StGB | Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | 2.000$ | 30 HE | Ja | Siehe Gesetz. |
§28 StGB | Sachbeschädigung | 500$ | - | Nein | Siehe Gesetz. |
§29 StGB | Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte | 2.000$ | 30 HE | Nein | Siehe Gesetz. |
§30 StGB | Entzug polizeilicher Maßnahmen | 1.000$ | 15 HE | Nein | Siehe Gesetz. |
§31 StGB | Strafvereitelung | 2.500$ | 15 HE | Ja | Definition siehe Gesetzbuch |
§32 Abs. 1 StGB | Meineid | 1.500$ | 15 HE | Ja | Definition siehe Gesetzbuch |
§32 Abs. 2 StGB | Meineid Bürgermeister | 2.500$ | 15HE | Ja | Bei nachweislicher Falschbeantwortung einer Anfrage gemäß § 6 Abs. 5 BürgVO, wird der Amtsinhaber bestraft |
§33 StGB | Bedrohung | 1.500$ | - | Nein | Bedrohung einer Person mit einem empflindlichen Übel |
§34 Abs. 1 StGB | Öffentlicher Waffengebrauch (Tragen) | 500$ | - | Nein | Abs. 1 erfasst das Tragen von Waffen. (sichtbar) |
§34 Abs. 2 StGB | Öffentlicher Waffengebrauch (Abfeuern) | 1.000$ | 15 HE | Ja | Abs. 2 erfasst das Abfeuern von Schusswaffen. |
§36 Abs. 1 StGB | Unterstellung/Verleumdung | 1.500$ | 10 HE | Nein | Wer einem Zivilisten oder einem Amtsträger eine getätigte oder noch tätigende, gesetzeswidrige Handlung unterstellt oder nachsagt. |
§36 Abs. 2 StGB | Unterstellung (zur Milderung des Strafmaßes) | 3.000$ | 15 HE | Ja | Siehe Gesetz |
§37 Abs. 1 StGB | Besitz von staatlichem Eigentum (Ungefährliche Güter) | 100$ | 15 HE | Ja | Der Besitz von staatlichem Eigentum. Bußgeld pro Stück berechnet. |
§37 Abs. 2 StGB | Besitz von staatlichem Eigentum (Gefährliche Güter) | 1.000$ | 15 HE | Ja | Der Besitz von staatlichem Eigentum. Bußgeld pro Stück berechnet. |
§37 Abs. 2 StGB | Handel mit staatlichem Eigentum | 2.500$ | 45 HE | Ja | Der Handel mit staatlichem Eigentum. |
§39 StGB | Versuch | 0$ | - | Nein | Bei den Straftaten handelt es sich nur um den Versuch (Strafe darf höchstens die Hälfte der ursprünglichen Maximalstrafe betragen) |
§40 StGB | Mittäterschaft | 0$ | - | Nein | Straftaten werden aufgrund der Mittäterschaft vorgeworfen |
§41 StGB | Wiederholungstäter | 0$ | - | Nein | Das wiederholte Auffallen durch gleiche Straftaten. |
§43 StGB | Erpressung | 1.000$ | 20 HE | Nein | Ein Mensch wird rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. |
§44 Abs. 1 StGB | Missbrauch von Notrufen | 1.000$ | - | Nein | Missbrauch oder Vortäuschung von Notrufe oder Notzeichen |
§44 Abs. 2 StGB | Wiederholter Missbrauch von Notrufen | 2.000$ | 30 HE | Ja | Wiederholter Missbrauch von Notrufen |
§45 StGB | Amtspflichtverletzung | 2.000$ | - | Ja | Eine Amtspflichtverletzung liegt vor, wenn der Beamte eine ihm obliegende Pflicht, die sich aus seinem amtlichen Verhältnis zum Staat ergibt, verletzt gemäß §1 Abs. 5 ÖGB |
§46 StGB | Fürsorgepflicht | 2.500$ | 30 HE | Ja | Jede Änderung seitens des Gewerbes muss dem Gewerbeamt angemeldet werden. Als Grundlage dient der schriftlich eingereichte Antrag. Sollte es dem Inhaber/den Inhabern nicht möglich sein, Änderungen zu melden, so ist nach schriftlicher Genehmigung durch das Gewerbeamt ein Prokurist zu ernennen, welche die Interessen des Gewerbe vertritt. Gemäß §4 GewG |
§47 Abs. 1 StGB | Verleumdung | 1.000$ | 20 HE | Ja | Wer in Absicht einem anderen eine nicht wahrheitsgemäße Tatsache behauptet oder verbreitet, welche als Ziel die Herabwürdigung oder Diskreditierung eines Dritten hat. |
§47 Abs. 2 StGB | Verleumdung gegen Gewerbe | 2.000$ | 30 HE | Ja | Wer in Absicht einem anderen eine nicht wahrheitsgemäße Tatsache behauptet oder verbreitet, welche als Ziel die Herabwürdigung oder Diskreditierung eines Gewerbes hat. |
§48 StGB | Anstiftung | 0$ | - | Nein | Wer einen anderen vorsätzlich zu einer Straftat verleitet. Ein Anstifter ist gleich dem Täter zu bestrafen. |
§49 Abs 1 StGB | Vortäuschen einer Straftat | 1.500$ | 15 HE | Ja | Das Vortäuschen einer Straftat |
§49 Abs. 2 StGB | mehrfaches Vortäuschen einer Straftat | 3.000$ | 45 HE | Ja | Wer eine Straftat nach §49 Abs. 1 StGB mehrfach Vortäuscht. (Hinweis: bei mehrfachen Wiederholungen siehe Strafen im Gesetzestext) |
§51 Abs. 1 StGB | Besitz von menschlichen Körperteilen | 3.000$ | 40 HE | Ja | Der Besitz von menschlichen Körperteilen. |
§51 Abs. 2 StGB | Handel mit menschlichen Körperteilen | 5.000$ | 60 HE | Ja | Der Handel von menschlichen Körperteilen. |
§52 Abs. 1 StGB | Erregung öffentlichen Ärgernisses | 2.000$ | 50 HE | Ja | Ausführen von sexuellen Handlungen und dadurch die Erregung eines Ärgernisse. |
§53 Abs. 2 StGB | Vorteilsgewährung/ Bestechung von staatlichen Angestellten/ VP | 4.000$ | 50 HE | Ja | VP = Vertrauensperson Es wird einem staatlichen Angestellten/ Vertrauensperson ein Vorteil gewährt bzw. eine Bestechung angeboten |
§54 Abs. 1 StGB | Vorteilsnahme/ Bestechlichkeit von staatlichen Angestellten/ VP | 2.000$ | 10 HE | Ja | VP = Vertrauensperson Es wird durch einen staatlichen Angestellten/ Vertrauensperson ein Vorteil gewährt bzw. eine Bestechung zugelassen |
§54 Abs. 2 StGB | Vorteilsnahme/ Bestechlichkeit nach §54 Abs. 1 mit Pflichtverstoß | 3.500$ | 20 HE | Ja | Es wird durch einen staatlichen Angestellten/ Vertrauensperson ein Vorteil gewährt bzw. eine Bestechung zugelassen, womit er gegen seine Pflichten verstößt. |
Grund Gesetzbuch | |||||
§ 4 Abs. 3 GG | Ausweispflicht | 250$ | - | Nein | Bürger sind stets dazu verpflichtet, Dokumente mit sich zu führen, welche eine Identifikation ermöglichen. |
§ 5 GG | Vermummungsverbot | 500$ | - | Nein | Den Bürgern des Staates ist es verboten ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern. Hierunter fallen Sturmhauben, Schals, Tücher, Helme, Hockeymasken und ähnliches. |
Tierschutzgesetz | |||||
§ 1 Abs. 3 TierSchG | Quälen von Tieren | 1650$ | 40 HE | Nein | Das Quälen von Tieren ist verboten. Berechnung: pro Tier und Verstoß nach §2 a-d TierSchG |
§ 1 Abs. 4 TierSchG | Massentierhaltung | 1.000$ | - | Nein | Der Besitz und/oder das Halten von mehr als 5 Tieren auf engem Raum ist verboten und wird als Massentierhaltung bewertet. |